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  • Humanitäre Arbeit in Frankreich

Verfassungsrat stärkt Flüchtlingshelfern den Rücken

Richter in Paris sehen in Repression gegen Aktivisten einen Verstoß gegen den Grundsatz der »Brüderlichkeit«

  • Lesedauer: 2 Min.

Paris. Mit einem weitreichenden Grundsatzurteil haben Frankreichs oberste Verfassungshüter den Helfern von Geflüchteten den Rücken gestärkt: Der Verfassungsrat in Paris erklärte am Freitag, Aktivisten dürften nicht länger wegen humanitärer Hilfe für illegal Eingewanderte verurteilt werden. Dies widerspreche dem französischen Prinzip der »Brüderlichkeit«. Die Regierung hat nun bis Anfang Dezember Zeit, das Strafgesetzbuch zu ändern.

Die Verfassungshüter rügten Paragraf 622-1, der das »Solidaritätsdelikt« festschreibt. Danach drohen den Helfern von Geflüchteten bisher bis zu fünf Jahre Haft oder 30.000 Euro Geldstrafe, wenn sie Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis juristischen Rat erteilen, sie unterbringen oder mit Lebensmitteln und Medikamenten versorgen.

Die drei obersten französischen Ideale sind seit der Revolution von 1789 »Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit«. Von letzterem Gebot leitet sich nach Ansicht der Verfassungshüter »die Freiheit ab, jemandem in humanitärer Absicht zu helfen« - und das unabhängig davon, ob er sich legal im Land aufhält. Bei Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt sollen dagegen weiter Strafen drohen.

Der Anwalt des bekannten französischen Geflüchtetenhelfers Cédric Herrou nannte das Urteil einen »immensen Sieg«. Der Landwirt war im vergangenen Jahr zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Asylsuchenden im Grenzgebiet zu Italien geholfen hatte. Auch Präsident Emmanuel Macron hatte Flüchtlingsorganisationen mehrfach vorgeworfen, sie trügen zur »illegalen Einwanderung« bei. AFP/nd

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