AfD klagt gegen Ausschluss

Niedersachsen: Neues Gedenkstättengesetz auf dem Prüfstand

  • Lesedauer: 2 Min.

Hannover. Im Streit um eine Beteiligung der AfD im Stiftungsrat der niedersächsischen Gedenkstätten hat das Verfahren vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof begonnen. Die AfD will mit einer Klage gegen den niedersächsischen Landtag einen Sitz in dem Stiftungsrat der Stiftung erreichen, zu der auch die KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen gehört. Ein entsprechender Antrag ist am 30. Juli beim Staatsgerichtshof eingegangen, wie Präsident Herwig van Nieuwland am Montag in Bückeburg bestätigte. (Az: StGH1/18)

Der Staatsgerichtshof habe den Landtag gebeten, bis zum 26. September auf den Antrag zu erwidern, hieß es. Die Landesregierung könne sich innerhalb derselben Frist äußern. Die AfD wendet sich gegen die Änderung des Gedenkstättengesetzes vom Februar, durch die sie sich aus dem Stiftungsrat ausgeschlossen und dadurch den Gleichbehandlungsgrundsatz ausgehebelt sieht. Nach dem neuen Gesetz fällt der AfD nicht automatisch ein Sitz im Stiftungsrat zu.

Hintergrund waren massive Proteste jüdischer Überlebender von Bergen-Belsen gegen eine Beteiligung der Partei. Sie befürchten, dass auf diesem Weg Personen in den Stiftungsrat einziehen, die den Holocaust verharmlosen oder leugnen und revisionistische oder antisemitische Meinungen vertreten. Die Stiftung hatte seit der Landtagswahl im vergangenen Oktober mehrere besorgte Briefe von Überlebenden-Verbänden aus Israel, Frankreich und den USA erhalten, die auch im Stiftungsrat mitarbeiten.

Mit der Gesetzesänderung entsendet der Landtag nur noch vier Vertreter in den Stiftungsrat. Sie werden unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit durch den Landtag bestimmt. Zuvor konnte jede Fraktion einen Sitz beanspruchen. SPD, CDU, FDP und Grüne hatten sich fraktionsübergreifend auf die neue Linie verständigt. Die AfD stimmte als einzige Fraktion dagegen. Sie sieht ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt. epd/nd

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