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Zum Abschuss freigegeben
Christian Klemm über die angebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit
Wie es um die Meinungsfreiheit in Deutschland bestellt ist, zeigt ein kürzlich gefälltes Urteil des Landgerichts Berlin. Demnach kann die Grünenpolitikerin Renate Künast wahlweise als ein »Stück Scheisse«, eine »Geisteskranke« oder »Drecks Fotze« bezeichnet werden, die »mal so richtig durchgeknattert« werden sollte, ohne dass man dafür belangt wird. Nach diesem Skandalurteil dürfte Max Mustermann klar sein: Noch nie in der jüngeren Geschichte dieses Landes konnte der Bürger so frei sprechen wie heute.
Die Meinungsfreiheit geht inzwischen so weit, dass nicht nur Politiker die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen der Geschichte mit einem »Vogelschiss« oder einem Gedenkort dafür als »Denkmal der Schande« abtun können. Beides ein klarer Fall von Geschichtsrevisionismus. Die Freiheit geht sogar soweit, dass Gerichte es nicht sanktionieren, wenn das Fortpflanzungsverhalten von Afrikanern mit dem von Bakterien, Läusen und Ameisen verglichen wird. Und dennoch gehen Rechte mit der angeblichen Einschränkung der Meinungsfreiheit hausieren. Es geht ihnen dabei um eine Diskursverschiebung hin zu noch mehr Hass. Politische Gegner will man bekanntlich nicht mit Samthandschuhen anfassen, sondern jagen. So wie Tiere durch den Teutoburger Wald. Dass man dadurch auch Menschen zum Abschuss freigibt, wird billigend in Kauf genommen.
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