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  • Feministischer Protest

»Aus Prinzip kein Freispruch«

Feminist*in in zweiter Instanz wegen Sitzblockade gegen Abtreibungsgegner*innen verurteilt

»Ich bin natürlich super enttäuscht über das Urteil, ich hatte tatsächlich die Hoffnung, dass doch anders entschieden wird«, sagt Nina H. (Name geändert) am Donnerstag kurz nach der Urteilsverkündung. Die Aktivist*in wurde vom Landgericht Berlin in zweiter Instanz zu 15 Tagessätzen à 45 Euro verurteilt. Der Vorwurf: Nötigung. Weil H. den »Marsch für das Leben« christlich-fundamentalistischer Abtreibungsgegner*innen 2019 in einer Sitzblockade kurzzeitig zum Stehen brachte. Nach dem ersten Urteil des Amtsgerichts legte H. Berufung ein. Ob bald auch Revision eingelegt werde, kann H. am Donnerstag noch nicht sagen: »Da muss ich mich noch rechtlich absprechen was möglich und nötig ist. Ich möchte natürlich auch nicht für meine Mitstreiter*innen und mich ein Urteil in höchster Instanz erwirken, das in Zukunft Sitzblockaden kriminalisiert.«

Die Mitstreiter*innen, das sind rund 100 weitere queerfeministische Aktivist*innen. Sie alle wurden von der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung angeklagt. Im November 2020 wurden die ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin verhandelt, einige wurden gegen Zahlungen zwischen 100 und 600 Euro eingestellt. Drei Aktivist*innen wurden bereits verurteilt, zwei von ihnen gingen in Berufung.

Dabei geht es den Betroffenen weniger um das Strafmaß als darum klarzustellen, dass Sitzblockaden keine Nötigung sind. Auch H. meint, das äußerst geringe Strafmaß zeige, dass die Rechtsprechenden selbst nicht wirklich von dem Straftatbestand der Nötigung überzeugt gewesen seien. »Ich denke, weil die Sitzblockade einen politisch motivierten Hintergrund hat, kann es aus Prinzip keinen Freispruch geben.« Und deswegen würden die Richter*innen eben das unterste Strafmaß nehmen.

In der Tat ist während der Verhandlung mehrfach von Gewalt »am untersten Ende dessen, was als Gewalt angesehen werden kann« die Rede. Lili Kramer, Pressesprecherin vom Bündnis »What-the-Fuck?!«, das die jährlichen Proteste gegen die Abtreibungsgegner*innen organisiert, kritisiert die Begründung des Urteils: »Die Zweite-Reihe-Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof bezieht sich eigentlich auf Autoblockaden und passt somit vom Sachverhalt her eigentlich gar nicht.« Auch die Anhörung der Zeug*innen der Polizei sei »frustrierend«. »Wir müssen uns nichts vormachen, das sind andere Zeug*innen als der Rest von uns, denen wird viel eher geglaubt und sie sind professionell geschult.«

Auch das Bündnis hatte sich ein Urteil erhofft, das das Versammlungsrecht stärkt, sagt Kramer. Auch weil die Verurteilung konträr zu dem laufe, was mit dem neuen Berliner Versammlungsgesetz eigentlich angestrebt werde: Sitzblockaden als kreative Form der Meinungsäußerung eines Gegenprotestes anzuerkennen und auf keinen Fall als Straftat zu beurteilen. Seit dem 28. Februar 2021 ist das als äußerst liberal geltende Versammlungsfreiheitsgesetz in Kraft. Es habe zwar immer mal wieder Strafbefehle gegen queerfeministische Aktivist*innen gegeben. Zahlenmäßig lagen die allerdings im verschwindend geringen Bereich. »Das Ausmaß, wie es aktuell in Berlin zu sehen ist, ist hingegen neu«, so Kramer. Für die feministische Szene der Hauptstadt ist das nicht nur finanziell ein empfindlicher Schlag.

Um der Kriminalisierung von Sitzblockaden entgegenzutreten hat das Bündnis gemeinsam mit dem Berliner Bündnis gegen Rechts eine Petition gestartet. Zu den Erstunterzeichner*innen gehören unter anderem Esther Bejarano, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, Dresden Nazifrei sowie das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Sie alle sind der Meinung: Sitzblockaden sind ein legitimer Gegenprotest und haben keine so große Repression verdient.

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