Europaweiter Nachholbedarf

Parlament in Brüssel fordert EU-Staaten zur Verbesserung sexueller und reproduktiver Rechte auf

Mit dem Finger auf andere zeigen können wir in Deutschland gut. Das hat nicht zuletzt die Debatte um Rechte von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen in Ungarn gezeigt, die sich im Zuge der Fußball-Europameisterschaft und der Frage nach einem regenbogenfarbenen Stadion entwickelte. Denn Ungarn hat ein Gesetz verabschiedet, das »Werbung« für Homosexualität oder Geschlechtsangleichungen bei Minderjährigen verbietet. Dagegen habe man in München mit einem Fußballstadion in Pride-Farben ein Zeichen setzen wollen. Das ist lobenswert und die Kritik an der ungarischen Politik wichtig. Allerdings wiesen Stimmen aus der LGBTIQ-Community zu Recht darauf hin, dass es auch in Deutschland nicht gut um die Gleichberechtigung queerer Menschen steht: Erst im Mai hatte der Bundestag gegen ein Selbstbestimmungsgesetz und damit die Abschaffung des diskriminierenden Transsexuellengesetzes gestimmt.

Fakt ist, dass es in allen Ländern der Europäischen Union Handlungsbedarf bei den Themen Gleichberechtigung und sexuelle und reproduktive Gesundheit gibt, also unter anderem beim Zugang zu Hormonbehandlungen, geschlechtsangleichenden Maßnahmen und Schwangerschaftsabbrüchen. Der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter im Europäischen Parlament hat daher einen Beschluss formuliert, in dem die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte zu schützen und zu fördern. Sie gehören zu den Grundrechten und sind Grundpfeiler für die Gleichstellung der Geschlechter, so die Erklärung des Ausschusses. Alle rechtlichen, politischen, finanziellen und sonstigen Hindernisse, die dem Zugang zu diesen Diensten im Wege stehen, müssten beseitigt werden. Der entsprechende »Entschließungsantrag« wurde am Donnerstag im Parlament mit 378 zu 255 Stimmen angenommen.

Darin heißt es unter anderem, dass Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit auch »eine umfassende, evidenzbasierte und altersgemäße Sexualaufklärung« umfassen sollten. Diese sei von entscheidender Bedeutung für den Aufbau der Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, gesunde, gleichberechtigte und sichere Beziehungen aufzubauen. Insbesondere Themen wie Geschlechternormen, die Gleichstellung der Geschlechter, Machtdynamiken innerhalb von Beziehungen, Einverständnis sowie Achtung der eigenen Grenzen und der Grenzen der anderen trügen zur Gleichstellung der Geschlechter bei.

Das nun in Ungarn verabschiedete Gesetz hingegen verbietet Bildungsprogramme zu Homosexualität. Auch Aufklärungsbücher zu dem Thema sind damit untersagt. Anders als Kritiker*innen behaupten, richte sich das Gesetz jedoch nicht gegen Homosexuelle, sondern gebe Eltern das »exklusive Recht auf die Sexualerziehung ihrer Kinder«, so Ungarns Regierungschef Viktor Orbán am Donnerstag in Brüssel.

Neben dem Hinweis, dass Gesundheitsdienste für Transgender-Personen zugänglich sein und deren Kosten von den Krankenversicherungen erstattet werden sollten, dreht sich ein Großteil des Beschlusses auch um den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Die Mitgliedstaaten sollten Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren sowie bestehende Hindernisse für bereits legale Abtreibungen abbauen. Denn selbst wenn diese nicht verboten sind, gebe es eine Reihe gesetzlicher und informeller Hindernisse, heißt es in dem Beschluss: etwa begrenzte Zeiträume und Gründe, um Abtreibungen durchführen zu können, ein Mangel an geschultem und gewilltem medizinischem Personal, hohe Kosten und kaum Erstattungsmöglichkeiten sowie die Pflicht zur vorherigen Beratung durch Dritte.

So eine Beratungspflicht wird auch in Deutschland immer wieder kritisiert, zusammen mit dem Strafgesetzbuch-Paragrafen 218, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verbietet. Ein Abbruch wird nur unter bestimmten Bedingungen entkriminalisiert, etwa in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft, bei vorheriger Beratung und einer anschließenden Bedenkzeit von drei Tagen. Auch der Paragraf 219a, der »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, faktisch aber verhindert, dass Ärzt*innen über Methoden des Abbruchs informieren können, wird kritisiert. So forderte die SPD-Bundestagsfraktion in einem am Donnerstag veröffentlichten Positionspapier erneut die Abschaffung des Paragrafen 219a.

Es wäre ein kleiner Schritt in die Richtung, die das EU-Parlament von allen Mitgliedsstaaten fordert: Dass jede Frau und jedes Mädchen frei über ihre Sexualität und ihre sexuellen und reproduktiven Rechte entscheiden darf, ohne dabei Diskriminierung, Zwang oder Gewalt ausgesetzt zu sein. Der Beschluss ist jedoch eine nichtlegislative Initiative und kann somit lediglich die Aufmerksamkeit auf ein dem Ausschuss nach vernachlässigtes Thema lenken.

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