Infektion kann auch Arbeitsunfall sein

Covid-19 wird vor allem bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zügig als Berufskrankheit anerkannt

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 3 Min.

Covid-19 kann auch Langzeitfolgen haben. Bisher gehen Mediziner davon aus, dass sich um die zehn Prozent der Erkrankten wochen- bis monatelang mit den verschieden-sten Symptomen herumschlagen und oft lange eine persönlich passgenaue Therapie suchen. Das gilt genauso für den Anteil der Patientinnen und Patienten, die im beruflichen Zusammenhang erkrankten. Allerdings gab es zu der Anerkennung der Infektion als Berufskrankheit oder Unfall bislang nur wenige und unvollständige Zahlen, ebenso wenig zu den bisher geleisteten Entschädigungen. Deshalb fragte die Linke-Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann gemeinsam mit Fraktionskollegen bei der Bundesregierung in dieser Sache nach.

Die Antwort auf diese kleine Anfrage ergab unter anderem, dass bis zum 30. Juni des Jahres fast 148 000 Anzeigen auf Verdacht von Covid-19 als Berufskrankheit gestellt worden waren, wobei knapp über 92 000 Fälle auch anerkannt wurden, eine Quote von etwa 60 Prozent. Fast drei Viertel der anerkannten Berufskrankheiten entfielen demnach auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten konnte bislang kein Tätigkeitsfeld bestimmen, in dem das Erkrankungsrisiko ähnlich hoch war wie für Beschäftigte im Gesundheitswesen.

Covid-19 wird unter der Berufskrankheiten-Nummer 3101 erfasst, ebenso wie bestimmte andere Infektionen, darunter Hepatitis, Tuberkulose oder HIV/Aids. Für die betroffenen Vertreter von Gesundheitsberufen bedeutet die Anerkennung zunächst nur, dass die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation übernimmt. Bei geminderter Erwerbsfähigkeit, also auch bei Spätfolgen könnte es zudem um eine Rente, im Todesfall auch für Hinterbliebene, gehen.

Eine etwas andere Konstellation tritt dann auf, wenn Covid-19 als Arbeitsunfall gelten kann. Dass das überhaupt möglich ist, ist noch nicht allzu bekannt und änderte sich im Laufe der Pandemie. Hierzu war in der Regierungsantwort auf die Linken-Anfrage von etwa 26 000 gemeldeten Fällen die Rede, von denen 7700 anerkannt wurden. Die meisten wurden von Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe gemeldet. Bis Ende 2020 wurde durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Lehrkräften erst in 22 Fällen Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt. Das hängt damit zusammen, dass die Gruppe in den meisten Bundesländern zum großen Teil verbeamtet ist und nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung betreut wird. Sowohl für die anerkannte Berufskrankheit als auch für den Covid-19-Arbeitsunfall seien bis zum Jahresende 2020 insgesamt Entschädigungsleistungen von 260 000 Euro gezahlt worden.

Von den 2020 insgesamt als Berufskrankheit anerkannten Fällen wurde mehr als die Hälfte - etwa 10 000 - von den Unternehmen selbst gemeldet, wozu diese auch verpflichtet sind. Hinzu kamen etwa 7500 Meldung von behandelnden Ärzten sowie rund 200 von Krankenkassen und noch einmal eine ähnliche Anzahl von den Versicherten selbst.

Noch bedenklicher ist, dass der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) noch keine Daten zu Erkrankungen mit gesundheitlichen Langzeitfolgen von Covid-19 vorliegen. Eine entsprechende Überprüfung der DGUV durchliefen bis Mai 2021 etwa 70 Patienten. Es gibt hier auch einige geförderte Forschungsvorhaben zum Thema - aber offensichtlich ein Defizit in der Erfassung der Betroffenen.

Dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht für alle Beschäftigten in gleichem Maße greift, kritisierte auch Krellmann, die unter anderem Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Linksfraktion im Bundestag ist. »Positiv ist, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen weitgehend unbürokratisch eine Berufskrankheit anerkannt bekommen. Dagegen schauen viele andere in die Röhre.« Als mögliche Ursache für die unterschiedliche Behandlung nennt die Politikerin das Ziel, dass Arbeitgeberbeiträge zur Unfallversicherung niedrig bleiben sollten. Das sei nicht akzeptabel: »Corona muss für jede Beschäftigtengruppe als Berufskrankheit anerkannt werden.« Auch deshalb fordert die Linkspartei flächendeckend Beratungsstellen für Betroffene von Berufskrankheiten. Das Saarland war im Juni 2021 erst das vierte Bundesland nach Berlin, Bremen und Hamburg, in dem eine versicherungsunabhängige Beratung startete.

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