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Zwei Tote in Polizeigewahrsam

In Braunschweig und Berlin ermittelt die Polizei weiter zur Todesursache

Die Polizeidirektion Braunschweig (Symbolbild).
Die Polizeidirektion Braunschweig (Symbolbild).

Die Umstände des Todes eines in Polizeigewahrsam in Braunschweig gestorbenen Mannes bleiben weiter unklar. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilte »nd« mit, dass die Todesursache des 38-Jährigen bei einer Obduktion in der Medizinischen Hochschule Hannover nicht festgestellt werden konnte. Die bisherigen Untersuchungen hätten aber keine Hinweise auf »relevante beziehungsweise todesursächliche Gewalteinwirkungen« ergeben.

Unabhängige Angaben zu dem Vorfall gibt es bislang nicht. Auf Instagram wurde jedoch am Sonntag das Foto einer intubierten schwarzen Person veröffentlicht, es zeigt angeblich angeblich den Verstorbenen. »Man sieht, er wurde geschlagen«, schreibt der anonyme Verfasser dort. Demnach handelt es sich bei dem Toten um seinen Onkel.

Die weiteren Ermittlungen werden wie in derartigen Fällen oft üblich nicht durch die betroffene Polizeistelle, sondern durch die benachbarte Polizeiinspektion in Gifhorn geführt. Eine von der Staatsanwaltschaft angeordnete toxikologische Untersuchung soll herausfinden, ob der Mann, bei dem Betäubungsmittel gefunden worden sein sollen, wegen des Konsums von Alkohol oder Drogen an einer Vergiftung verstarb. Dieses Ergebnis soll in den kommenden Tagen vorliegen. Eine weitere Untersuchung zu möglichen Vorerkrankungen werde »erfahrungsgemäß mehrere Wochen oder gar Monate« dauern, so die Staatsanwaltschaft.

Der Mann war am Neujahrsmorgen in einer Gaststätte festgenommen worden, nachdem er nach Polizeiangaben Pfefferspray versprüht und mindestens vier Gäste verletzt hatte. Zeugen hätten den Mann als Tatverdächtigen benannt, gegen die Polizeikräfte soll er Widerstand geleistet haben.

In der Polizeidirektion habe der Beschuldigte zwei Angestellte »mittels Faustschlägen« angegriffen, daraufhin seien ihm Handfesseln angelegt worden, schildert die Polizei. Da er »augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln« gestanden habe, sei der Mann durch eine im Gewahrsam anwesende Ärztin medizinisch überwacht worden. Erst als diese auf richterliche Anordnung eine Blutprobe habe entnehmen wollen, habe sie festgestellt, dass er das Bewusstsein verloren gehabt habe, und habe mit Reanimationsmaßnahmen begonnen. Ein hinzugezogener Notarzt soll auch einen Defibrillator eingesetzt haben. Nachdem die Vitalfunktionen wieder eingesetzt hätten, sei der Mann ins Klinikum Braunschweig verlegt worden. Dort starb er in der Nacht zum 3. Januar.

Auch in Berlin-Tempelhof starb Anfang des Jahres ein Mann im Polizeigewahrsam. Der 68-Jährige sei am frühen Nachmittag »nach einem andauernden Hausfriedensbruch« eingeliefert worden, nachdem ein Richter einen Anschlussgewahrsam bis zum Ablauf des Tages angeordnet gehabt habe, so die Polizei in der bislang einzigen Pressemitteilung zu dem Vorfall. Gegen 20 Uhr habe eine Polizeiangestellte den Mann bei einem Kontrollgang regungslos im »Verwahrraum« liegen sehen. Dienstkräfte und ein sofort verständigter Notarzt hätten die Reanimation eingeleitet, der Mann sei aber noch vor Ort verstorben.

»Nach der ersten Aussage einer Bereitschaftsärztin könnten gesundheitliche Umstände Grund für den Tod sein«, schrieb die Polizei in ihrer Meldung. Eine Obduktion zur Feststellung der genauen Todesursache sei im Institut der Rechtsmedizin der Charité durchgeführt worden, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf Anfrage von »nd«. Demnach sei eine Lungenentzündung in Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung ursächlich gewesen. Der Mann habe außerdem eine Herzerkrankung gehabt.

Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung seien nicht festgestellt worden. Wie in Braunschweig wurde auch in Berlin eine toxikologisch-chemische Untersuchung veranlasst. Die weiteren Ermittlungen zur Todesursache übernahm die Kriminalpolizei der Direktion Süd, zu der auch der Bezirk Tempelhof gehört.

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