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Sinteza zieht wegen Diskriminierung abermals vor Gericht
Ein Hotel will der Vorsitzenden der Sinti Union Schleswig-Holstein kein Zimmer vermieten. Sie wehrt sich
Es ist nicht das erste Mal, dass die Erzieherin und Studentin der Politikwissenschaften Kelly Laubinger abgewiesen wird. 2021 hatte ein Fitnessstudio in Neumünster der damals 32-jährigen Sinteza eine Mitgliedschaft mit fadenscheinigen Begründungen verweigert. Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz, urteilte das Amtsgericht, die Klägerin erhielt 1000 Euro Schmerzensgeld.
Laubinger ist Ko-Vorsitzende der Bundesvereinigung der Sinti und Roma sowie Vorsitzende der Sinti Union Schleswig-Holstein. Nun zieht sie wegen Alltagsdiskriminierung erneut vor Gericht, diesmal gegen ein Hotel in Neumünster. Dort wollte Laubinger im Oktober ein Zimmer für eine Veranstaltung mit dem Schriftsteller Max Czollek buchen. »Die Reservierung hierfür wurde aufgrund ihres Nachnamens schriftlich abgelehnt«, schreibt die schleswig-holsteinische Sinti Union in Sozialen Medien und belegt dies mit Screenshots eines Mailwechsels mit dem Hotel.
Zunächst bedankt sich demnach ein Mitarbeiter, bietet verschiedene Zimmer an und bittet um Bestätigung. »Das freut mich«, schreibt Laubinger, und nennt die Sinti Union als Vertragsnehmerin. »Leider darf ich Ihnen kein Zimmer vermieten, da wir mit der Familie Laubinger schlechte Erfahrungen gemacht haben«, schrieb daraufhin das Hotel. Das sei »zwar schon einige Zeit her«, man habe aber »strikte Anweisungen«.
Für Laubinger, Enkelin von Holocaust-Überlebenden, dürfte diese Formulierung besonders schmerzhaft gewesen sein. Ihr Nachname ist in der Minderheit der Sintizze tatsächlich verbreitet und deshalb auch auf vielen Mahnmalen für die Opfer des Nationalsozialismus zu finden.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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