Neues Polizeigesetz: Taser schockt Opposition

Linke und Grüne empört über Pläne des CDU-Innenministers in Sachsen

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 3 Min.
Sachsens Polizei soll nach Plänen des CDU-Innenministers deutlich mehr Befugnisse erhalten.
Sachsens Polizei soll nach Plänen des CDU-Innenministers deutlich mehr Befugnisse erhalten.

Die sächsischen Oppositionsparteien Linke und Grüne haben mit vernichtender Kritik auf Pläne von CDU-Innenminister Armin Schuster für ein überarbeitetes Polizeigesetz reagiert. Rico Gebhardt, Innenexperte der Linken, sprach von »autoritären Fantasien«, sein grüner Kollege Valentin Lippmann von einem »Frontalangriff auf die Freiheitsrechte der Bürger«. Beide gaben zu Protokoll, dass ihre jeweiligen Fraktionen das Vorhaben nicht mittragen würden.

Die Ablehnung ist brisant, weil Sachsen in einem Dreivierteljahr ein überarbeitetes Polizeigesetz braucht und die Minderheitskoalition aus CDU und SPD dafür auf Stimmen aus der Opposition angewiesen ist. Die Frist für eine Gesetzesnovelle hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaats gesetzt, als er im Januar 2024 über eine viereinhalb Jahre zuvor von Linken und Grünen gemeinsam eingereichte Klage gegen die vorherige Novelle entschied und dieser in Teilen stattgab. Das Gesetz war im April 2019 beschlossen worden. Die vorangegangenen Beratungen zunächst innerhalb der Koalition und dann im Landtag hatten rund zwei Jahre gedauert – Zeit, die diesmal wegen des Richterspruchs nicht zur Verfügung steht.

»Das ist ein Frontalangriff auf die Freiheitsrechte der Bürger.«

Valentin Lippmann Innenexperte der Grünen

Insofern überrascht das Vorhaben Schusters, deutlich über die Vorgaben des Gerichts und die Festlegungen im Ende 2024 abgeschlossenen Koalitionsvertrag hinauszugehen. Laut einem Bericht der Chemnitzer »Freien Presse« möchte Schuster den Einsatz von Elektroschock-Pistolen, sogenannten Tasern, nicht auf Spezialeinheiten beschränken, sondern der gesamten Polizei erlauben. Der Einsatz von Bodycams soll auf Wohnräume ausgeweitet werden. Videoüberwachung auf Autobahnen soll Ordnungswidrigkeiten wie die Benutzung von Handys am Steuer eindämmen helfen. Die sogenannte Quellen-TKÜ, deren Aufnahme 2019 noch an der SPD gescheitert war, und Online-Durchsuchungen sind offenbar ebenso geplant. Lippmann mutmaßt, der Minister wolle sich eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Polizei-Software Palantir verschaffen.

Laut »Freie Presse« gibt es beim Koalitionspartner SPD Vorbehalte gegen Schusters Pläne. Innenexperte Albrecht Pallas mahnte, die Novelle dürfe »nicht mit unnötigen Themen überfrachtet« werden. Um das Gesetz zu beschließen, sind neben den Stimmen von CDU und SPD auch mindestens zehn aus der Opposition erforderlich. Beim Landeshaushalt hatten Grüne und Linke für die Mehrheit gesorgt. Bei einem Polizeigesetz in der jetzt debattierten Form schließen beide das aus. Gebhardt warnt mit Blick auf die AfD davor, die CDU könne eine »schmutzige Mehrheit mit irgendwelchen Populisten« suchen.

- Anzeige -

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.