- Politik
- Protest gegen Kohleabbau
»Sündi«: Räumung von Anti-Kohletagebau-Camp könnte bevorstehen
Laut einer Allgemeinverfügung dürfen sich ab Montag keine Aktivisten mehr im Sündenwäldchen am Tagebau Hambach aufhalten
Die Stadt Kerpen in Nordrhein-Westfalen hat eine »Allgemeinverfügung zur Räumung eines Rest-Waldstücks nördlich der Ortslage Manheit Alt« erlassen. Diese betrifft auch das Sündenwäldchen am Tagebau Hambach, das Aktivist*innen laut eigener Angabe seit September 2024 besetzen. Ab Montag, den 6. Oktober, gilt damit ein Betretungsverbot des Waldes, von dem RWE-Mitarbeitende ausgenommen sind. Weiter heißt es in der Allgemeinverfügung, ab dem 20. Oktober sei mit der »Ausübung von unmittelbarem Zwang zu rechnen«, sollte den Anordnungen keine Folge geleistet werden.
Aktivist*innen von »Sündi bleibt« rufen dazu auf, noch vor dem Inkrafttreten des Verbots anzureisen, um die Besetzung zu unterstützen. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) Mönchengladbach schreibt: »Für das kommende Wochenende und die Tage danach laden wir ein, Manheim, das Sündenwäldchen, die Mahnwache und die Waldschützer*innen zu besuchen. Unterstützung ist willkommen in Form von Solidarität, in Form von Lebensmitteln und warmer Kleidung.«
Eine Mahnwache sei nach wie vor genehmigt und jederzeit zugänglich. Für Montag lädt die Naturschutzorganisation zu einer Pressekonferenz ein, an der neben »Menschen der Mahnwache« und »Waldschützer*innen« unter anderem auch die Organisationen Kirchen im Dorf lassen, Unser Wasser Rheinland und der Hambi Support Aachen teilnehmen werden.
Im Januar hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Eilantrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) abgelehnt und damit eine Rodung des Sündenwäldchens ermöglicht. Das Gelände liegt im Besitz von RWE. Der Konzern will den Wald roden, um Millionen Tonnen Kies und Abraum zu gewinnen, mit dem die Böschungen eines Tagebausees gesichert werden sollen, wenn der Kohleabbau beendet ist.
Der BUND hatte auf die Folgen für Natur und Artenschutz verwiesen. Das Gericht bewertete diese jedoch als weniger gravierend, als der Verband darstellte. Dagegen bestehe ein »gewichtiges betriebliches Interesse von RWE«, den Tagebau wie geplant weiterzuführen; der geplante Tagebausee liege auch im öffentlichen Interesse, urteilte das Oberverwaltungsgericht.
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