Amtshilfe auch ohne Mandat legal
Klage zum G8-Einsatz der Bundeswehr abgewiesen
Karlsruhe (dpa/ND). Die Bundestagsfraktion der Grünen ist mit einer Verfassungsklage gegen den Bundeswehr-Einsatz beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm gescheitert. Unter anderem hatten Tornado-Aufklärungsflugzeuge Luftaufnahmen von einem friedlichen Demonstranten-Camp gemacht. Zudem kamen Panzerspähwagen und Spürpanzer rund um Heiligendamm zum Einsatz. Eine Zustimmung des Bundestags sei dazu nicht erforderlich gewesen, entschieden die Richter. Die Grundsatzfrage nach der Zulässigkeit des Einsatzes ließ das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss allerdings ausdrücklich offen.
Das Gericht beschränkte sich auf die Prüfung, ob der Einsatz Rechte des Parlaments verletzt hatte. Dies verneinten die Richter. Eine Zustimmungspflicht des Bundestags, der sogenannte »Parlamentsvorbehalt«, gelte nur für Auslandseinsätze. Der Bundestag sei nicht »Rechtsaufsichtsorgan« über die Bundesregierung. Die Grünen hatten gegen den Einsatz von Tornados, Spähpanzern und Feldjägern zum Schutz des Gipfeltreffens geklagt. Die Kampfjets waren zum Teil in weniger als 150 Metern Höhe über das Lager der Demonstranten geflogen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte das Urteil. »Die Bundeswehr darf im Inneren nicht zur Machtdemonstrationen eingesetzt werden, indem sie mit Tornados über den Köpfen der Demonstranten hinweg donnert«.
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