Botschaft aus Karlsruhe

Kurt Stenger über die Folgerungen aus dem Urteil zur Luftverkehrssteuer

An der Luftverkehrssteuer, wie sie die schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 in Kraft gesetzt hat, gibt es einiges auszusetzen. Die Abgabe ist angesichts der Subventionen für Fluggesellschaften mickrig, der Luftverkehr wächst weiter und eine umweltpolitische Lenkungswirkung ist damit schon gar nicht zu erzielen. Es geht dem Bund eben um fiskalische Zwecke - daher kommentierte auch das Finanzministerium, nicht etwa das Verkehrs- oder Umweltressort, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Wenn Karlsruhe die Abgabe einkassiert hätte, wäre es aber schlimmer gekommen. Dies hätte das Aus nicht nur für die Ticketabgabe, sondern generell für die Besteuerung des CO2-Ausstoßes bedeutet, die in Zukunft noch wichtiger wird. Insofern ist es nicht hoch genug zu bewerten, dass das Bundesverfassungsgericht explizit den Umweltschutz über die Interessen der Luftfahrtbranche gestellt hat. Diese kämpft gegen die Steuer mit Methoden, die selbst im Lobbyistenland Bundesrepublik unüblich sind.

Es wäre zu wünschen, dass die Bundesregierung die Botschaft aus Karlsruhe hört und nicht nur am Status quo festhält. Im angekündigten Klimaaktionsprogramm müsste der Verkehrssektor einen breiten Raum einnehmen. Es geht nicht um eine Ministeuer, sondern um die spürbare Reduzierung des Luftverkehrs und eine Verlagerung auf die Schiene.

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