Berlin: Zweitägiger Streik im Jüdischen Krankenhaus

Streiks sollen dem Jüdischen Krankenhaus einen Entlastungstarifvertrag bringen

Dienstagmorgen, Wedding, in einem kleinen beleuchteten Café: Etwa 25 Beschäftigte des Jüdischen Krankenhauses Berlin (JKB) sitzen zusammen. Sie wollen einen Tarifvertrag Entlastung (TV-E) und beratschlagen die nächsten Schritte zu dessen Umsetzung. Dass sie nicht arbeiten müssen, liegt daran, dass die Gewerkschaft Verdi sie in einen besonderen Streik gerufen hat. Arbeitsstreik nennt sich das. Dabei geht es nicht darum, die Arbeitsabläufe zu stören, sondern zu ermöglichen, dass die Beschäftigten selbst die Planung von Arbeitskämpfen mitübernehmen. Sie sind dann quasi per Streik von der Arbeit freigestellt.

Schon am Mittwoch kommen die Pläne der Versammlung dann zum Einsatz. Das JKB und Verdi verhandeln zum zweiten Mal über einen TV-E – ohne konkretes Ergebnis. Verdi ruft daraufhin, gemäß der Beratschlagungen vom Dienstag, ihre Mitglieder für den 27. und 28. November zum Warnstreik auf. »Die Tarifkommission hat der Arbeitgeberseite sehr detaillierte Forderungen vorgelegt, heute aber nur Rückfragen und keine Antworten bekommen«, sagt Gewerkschaftssekretärin Gisela Neunhöffer zu »nd«. Die Arbeitgeber hätten keinen konkreten Gegenvorschlag unterbreitet. Es habe sich zudem der Eindruck erhärtet, dass die Arbeitgeberseite auf Zeit spielen wolle, sagt Neunhöffer. Verdi hatte ursprünglich den TV-E bis Ende des Jahres eintüten wollen, das JKB wohl aber Verhandlungstermine bis in den Februar vorgelegt.

Ein Sprecher des JKB äußert sich gegenüber »nd« nach dem Ende der zweiten Verhandlung, aber vor Bekanntwerden des Streikaufrufs. Demnach sei es Anliegen und beständiges Engagement der Arbeitgebervertreter*innen, »die guten Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten weiter zu verbessern«. Er verweist dafür auf die Entgeltregelung des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes (TVöD), unter den die nichtärztlichen Beschäftigten des JKB fallen. Für einen TV-E hingegen sei eine notwendige Finanzierung durch die Kostenträger oder das Land Berlin ungeklärt. Die Lohnerhöhungen durch den TVöD würden schon nicht vollständig durch den Gesetzgeber finanziert. Der Sprecher hebt die strukturelle Unterfinanzierung und wirtschaftlich prekäre Situation in der Krankenhauslandschaft hervor.

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Nach dem Vorbild anderer Krankenhäuser wollen die Beschäftigten des JKB gewerkschaftlich gegen die grassierende Überlastung an ihrem Haus vorgehen. Per Tarifvertrag streben sie Regeln zur Begrenzung der Arbeitslast an. Im September hatten 70 Prozent des nichtärztlichen Personals an einer Fotopetition teilgenommen und ein Ultimatum an die Klinikleitung gestellt, Verhandlungen über einen TV-E aufzunehmen. Die Klinikleitung willigte ein.

Die Forderungen, die die Gewerkschaft erhebt, sind dabei keine Kopie der bereits an anderen Häusern abgeschlossenen Verträge. Die Grundlage bieten vielmehr die Probleme und Forderungen, die die Beschäftigten in Gesprächen mit Kolleg*innen auf den jeweiligen Stationen erhoben haben.

Das Entlastungsprinzip ist dabei simpel. Im Tarifvertrag wird einerseits eine Mindestpersonalausstattung pro Bereich festgelegt. Dem soll ein System der Belastungsmessung zur Seite gestellt werden, das die Auslastung der Klinik mit dem tatsächlich eingesetzten Personal mehrmals am Tag ins Verhältnis setzt. Wird dabei für eine Station oder einen Bereich festgestellt, dass zu wenig Personal eingesetzt wurde, wird das für die dort Eingesetzten als belastende Situation bewertet. Andere Situationen, wie beispielsweise Überbelegung, ein tätlicher Übergriff oder ein erlebter Suizidversuch, sollen ebenfalls als belastende Situation gewertet werden. Zwei belastende Situationen sollen dann mit einer Freischicht ausgeglichen werden.

Die Idee dahinter: Um eine durch auflaufende Freischichten noch größere Personallücke zu verhindern, muss die Klinik das Personal aufstocken. Der TV-E geht also das Hauptproblem an den Kliniken an, nämlich weder Entlohnung noch die Arbeitszeiten, sondern die Belastung durch die hohe Verdichtung der Arbeitszeit – anders ausgedrückt: Personalmangel.

Wie sich der in der Praxis auswirken kann, wird während der Streikversammlung am Dienstag deutlich. Eine Person berichtet, dass sie tags zuvor statt um 22 Uhr erst um 1 Uhr Feierabend machen konnte, ihre nächste Schicht um 10 Uhr begonnen hätte. »Das ist illegal«, sagt ein Kollege, »aber das kennen wir auch.«

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