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Berliner Antifa-Aktivist bekennt sich

Gericht in Budapest verurteilt Tobias E. wegen Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung

Teilnehmer am rechtsextremen »Tag der Ehre« vor einem Jahr in Budapest
Teilnehmer am rechtsextremen »Tag der Ehre« vor einem Jahr in Budapest

Der aus Berlin stammende Antifa-Aktivist Tobias E. hat sich vor dem Stadtgericht in Budapest schuldig bekannt, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Anschließend wurde der 29-Jährige in einem Vorverfahren zu drei Jahren Haft verurteilt. Hintergrund ist ein Verfahren wegen einer Serie gewaltsamer Angriffe am Rande des »Tages der Ehre« am vergangenen 10. und 11. Februar in der ungarischen Hauptstadt. Bei dem europaweiten Neonazi-Aufmarsch waren neun tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten verletzt worden, sechs davon schwer. Die Angreifer sollen mit Teleskopschlagstöcken, Hämmern und Bleihandschuhen bewaffnet gewesen sein, von einem der Vorfälle gibt es eine Videoaufzeichnung.

Es war der erste Verhandlungstag eines Prozesses, in dem drei Aktivisten aus Deutschland und Italien angeklagt sind. Gegen Tobias E. ließ die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Körperverletzung fallen, übrig blieb deshalb nur der Vereinigungsparagraf. »Ich erkenne meine Schuld an und verzichte auf die mir im Verfahren zustehenden Rechte«, zitierte ihn die ungarische Zeitung »Blikk«. Der Angeklagte sitzt seit seiner Festnahme vor einem Jahr in Untersuchungshaft und wurde in Hand- und Fussfesseln in den Saal geführt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte für Tobias E. dreieinhalb Jahre Haft beantragt und könnte nun in Berufung gehen. Anschließend kann die Verteidigung beantragen, dass er seine Gefängnisstrafe in Deutschland absitzen darf. Bliebe er in Ungarn inhaftiert, wäre nach zwei Dritteln der Strafe eine Umwandlung in eine Bewährung möglich.

Die Staatsanwaltschaft warf Tobias E. vor, für die Taten in Budapest eine »mit der linksextremen Ideologie sympathisierende Organisation« gegründet zu haben. Hauptangeklagte in diesem Verfahren ist die Italienerin Ilaria S.; ihr wird außerdem versuchte lebensgefährliche Körperverletzung vorgeworfen – dafür verlangt die Staatsanwaltschaft elf Jahre Haft. »Ich habe diese Verbrechen nicht begangen, ich akzeptiere nicht, was sie mir vorwerfen«, sagte sie laut einer ungarischen Zeitung am Montag vor Gericht.

Wegen der menschenunwürdigen Haftbedingungen von Ilaria S. hat sich in Italien eine große Solidaritätskampagne gebildet. Eine Petition zu ihrer Freilassung und Überstellung nach Italien hat 50 000 Unterschriften erreicht. Zu dem Prozess am Montag war auch der Vater der in Italien bekannten Aktivistin angereist, auch verschiedene italienische Medien waren anwesend.

In dem Verfahren ist außerdem die aus Deutschland stammende Anna M. angeklagt. Anders als die anderen beiden Aktivisten erhielt sie vor einem Jahr Haftverschonung und Meldeauflagen an ihrem Wohnort; zum Prozess am Montag war sie angereist. Auch gegen sie steht nur noch der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, sie soll deshalb ebenfalls dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Zusammen mit Tobias E. soll Anna M. laut der Anklage einer deutschen Gruppe angehören, die es sich zur Aufgabe gemacht habe, militant gegen Rechtsextremisten vorzugehen. Vier Personen waren in diesem Zusammenhang Ende Mai im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren vom Landgericht in Dresden wegen mehrerer Angriffe zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Das deutsche Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zusammen mit dem Landeskriminalamt in Sachsen fahndet die ungarische Staatsanwaltschaft nach 14 weiteren mutmaßlichen Tätern, darunter zehn Deutsche. Mindestens vier sollen sich auch an den Taten beim »Tag der Ehre« in Budapest beteiligt haben. Nach einem europäischen Haftbefehl aus Ungarn hat die Berliner Polizei im Dezember eine weitere beschuldigte Person in Berlin festgenommen, die von ihrem Unterstützerkreis Maja T. genannt wird und in Dresden in der Untersuchungshaft auf den Ausgang ihres Auslieferungsverfahrens wartet. In Italien war zuvor Gabriele M. festgenommen und in Hausarrest gesteckt worden.

Vergangene Woche hat eine Initiative von Angehörigen mehrerer Gesuchter einen »Elternbrief« veröffentlicht und dazu aufgerufen, den zehn aus Ungarn gesuchten Deutschen ein faires Verfahren in Deutschland zu ermöglichen und diese nach einer Festnahme nicht auszuliefern. In drohe ansonsten ein »im Vergleich zu Deutschland unangemessen hohes Strafmaß«.

In die gleiche Richtung argumentieren mehrere Verteidiger rund um den »Antifa-Ost-Komplex« in einer Erklärung. »Das ungarische Justizsystem entspricht nicht rechtlichen Standards«, heißt es darin unter Verweis auf Urteile mehrerer Oberlandesgerichte. Mit den Haftbedingungen sollten die Gesuchten mürbe gemacht und bewogen werden, sich in Deutschland zu stellen, kritisieren die Anwälte.

In diese Lücke stößt nun das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das nach Aussagen mehrerer Angehöriger von Gesuchten in mehreren Bundesländern Ansprachen durchgeführt hat. Jedoch blieb der Geheimdienst erfolglos, keiner der Angesprochen war zur Mitarbeit bereit. Nun ist auch klar was das Amt vorhat: Laut der Anwaltsgruppe hat sich das BfV der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden als »Vermittlung« für einen Deal angeboten. Die Gesuchten sollten sich stellen, dafür soll die Nichtauslieferung zugesichert werden. Ob sich die Justiz auf eine solche Absprache einlässt, ist noch unklar.

Auch die Soligruppen von Tobias E. und Maja T. vermuten, dass das heutige Schuldbekenntnis auf die menschenunwürdigen Bedingungen im Budapester Gefängnis zurückgeht. »Dass Tobias den Deal des Gerichts angenommen hat, beweist, wie das ungarische System funktioniert: Beschuldigte werden durch die unsäglichen U-Haftbedingungen zu Geständnissen gezwungen«, heißt es in einer Stellungnahme. Ein fairer Prozess könne deshalb gar nicht erst stattfinden. »Deswegen müssen wir die Auslieferung von Maja und Gabriele unbedingt verhindern und Tobias und Ilaria sobald wie möglich in ihre Länder zurückholen.«

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