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LINKE klagt für Oppositionsrechte

Bundestagsfraktion zieht vor das Bundesverfassungsgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Die Linksfraktion hat im Streit um die Minderheits- und Oppositionsrechte eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das teilten Fraktionschef Gregor Gysi und der Prozessbevollmächtigte, der renommierte Jurist Hans-Peter Schneider, in Berlin mit. Im April hatte der Bundestag eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, damit die kleine Opposition aus Linkspartei und Grünen Rechte wie die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wahrnehmen kann. Die LINKE sieht aber keine rechtssichere und effektive Ausübung der Minderheitsrechte, weil hierzu eine Klarstellung im Grundgesetz erforderlich wäre. Ihre Klage richtet sich gegen den Bundestag, weil dieser seine Pflichten gegenüber der Opposition nicht erfüllt habe.

Laut Gysi müsse die Opposition das Recht haben, das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der verabschiedeten Gesetze anzurufen. Die Koalition hält dies für »kein originäres Minderheitenrecht«, weil es etwa auch einer Landesregierung zusteht. Gysi erinnerte daran, dass in jedem Landeskabinett eine Regierungspartei aus dem Bund sitze. »Es kann nicht sein, dass deswegen in dieser Legislatur keine Normenkontrollverfahren stattfinden«, kritisierte der Linksfraktionschef. avr

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