Alle Hoffnungen ruhen auf Karlsruhe

Über die Vorratsdatenspeicherung soll am Freitag im Bundestag abgestimmt werden

  • Fabian Köhler
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Opposition will das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht verhindern. Argumentationshilfe könnte eine kürzlich gefällte Gerichtsentscheidung sein.

Stellen Sie sich einmal vor, Sie könnten Ihrer Frau nicht mehr verheimlichen, dass Sie mittwochs gar nicht zum Kegeln »mit den Jungs«, sondern zu der viel jüngeren Nachbarin gehen. Stell dir vor, deine Mutter weiß von jedem deiner Telefonate mit Antifa-Kalle, obwohl sie dir den Umgang mit dem »Chaoten« längst verboten hat. Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Arbeitgeber könnte nachprüfen, ob Sie wirklich krank im Bett liegen.

Zuerst die gute Nachricht: Sie können weiter mit Antifa-Kalle krank bei der Nachbarin im Bett liegen. Die schlechte: Der Bundestag wird an diesem Freitag die Vorratsdatenspeicherung beschließen, obwohl es kaum einen Experten zum Thema gibt, der das Gesetz in den vergangenen Monaten nicht auseinandergenommen hat. Bei kaum einen Gesetz galt es schon vor der Verabschiedung als so sicher, dass es letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.

»Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten« hat Bundesjustizminister und Ex-Vorratsdatenspeicherungsgegner Heiko Maas (SPD) das Überwachungspaket genannt, nachdem dessen Gesetzesvorgänger sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden war. Die harmlosere Variante liest sich ungefähr so: Telekommunikationsanbieter sollen Bestandsdaten für eine Dauer von zehn Wochen, Standortdaten für vier Wochen speichern, um Polizeibehörden im Rahmen der Ermittlung schwerer Straftaten Zugriff gewähren zu können. Etwas weniger harmlos: In Zukunft wird es staatlichen Behörden möglich sein zu erfahren, wer wann mit wem in den vergangenen zehn Wochen telefoniert hat und wer sich wo in den vergangenen vier Wochen aufgehalten hat.

Dass das Gesetz jeden Bundesbürger mit funktionierendem Handy zum Verdächtigen macht, ist nicht der einzige Kritikpunkt. Anders als versprochen könnte eine Gesetzeslücke ermöglichen, dass neben Polizeibehörden auch Geheimdienste auf die Daten zugreifen. Einen richterlichen Beschluss bräuchten Verfassungsschutz, BND und Co. dazu nicht. Dafür, dass es die natürlichen Gegner von Geheimdiensten in Zukunft schwerer haben könnten, sorgt hingegen ein eigens eingeführter neuer Straftatbestand. Unter dem Schlagwort »Datenhehlerei« könnten zukünftig Whistleblower verfolgt werden.

Zweifel daran, dass das Gesetz am Freitag mit Regierungsmehrheit den Bundestag passieren wird, gibt es nicht. Zweifel daran, ob das Gesetz jemals in Kraft treten wird, hingegen schon. Die Opposition aus Linkspartei und Grünen hat bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Dieses hatte das Vorgängergesetz bereits im Jahr 2010 gekippt. Juristische Argumentationshilfe könnte die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum »Safe-Harbor«-Abkommen liefern. Dieses hatte das Abkommen, welches die Speicherung europäischer Daten auf US-amerikanischen Servern grundsätzlich für sicher erklärt, unter anderem mit Verweis auf die Achtung des Privatlebens in der EU-Grundrechtecharta gekippt. Ausnahmen müssten sich »auf das absolut Notwendige beschränken«. Eine »generelle Speicherung aller personenbezogenen Daten« - so das Urteil - gehe darüber hinaus.

Dass das notwendige Maß zur Bekämpfung schwerer Straftaten durch die Vorratsdatenspeicherung überschritten werde, hatte im Juni auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt. Unter anderem beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten und Journalisten würden verfassungs- und europarechtliche Vorgaben missachtet. Daran, dass die Nachbarin von Antifa-Kalle weiterhin krank zur Arbeit geht, ändert das freilich nichts. Aber es bleibt zumindest die Hoffnung, dass der Staat davon auch in Zukunft nichts erfährt.

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