Bundesrat bestätigt Nachzugverbot

Familien syrischer Flüchtlinge bleiben getrennt

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Enttäuschung war Klaus Lederer anzuhören. Vor dem Bundesrat begründete der Berliner Kultursenator (LINKE) am Freitag die Position seines Bundeslandes zum Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge, darunter vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin hat sich Regierungsrichtlinien gegeben, in denen sie sich auch zu einem erleichterten Familiennachzug bekennt und ein entsprechendes Vorgehen im Bundesrat verabredete. Dennoch enthielt sich das Bundesland in der Länderkammer am Freitag zu einem Antrag aus Schleswig-Holstein. Dabei wollte die dortige Jamaikakoalition aus CDU, Grünen und FDP das Gesetz über die weitere Aussetzung des Familiennachzugs stoppen, das der Bundestag auf Initiative der Union und der SPD beschloss, die das in ihren Verhandlungen über eine neue Große Koalition vereinbart hatten. Die SPD in Berlin verhinderte jedoch die Zustimmung im Bundesrat, dem Berliner Senat blieb damit nur die Enthaltung.

Der Familiennachzug wird über die bisherige Zweijahrespause hinaus verlängert - bis zum 31. Juli. Danach soll ein Gesetz den bisherigen Rechtsanspruch auf Familiennachzug für diese Flüchtlingsgruppe endgültig beenden; ein Kontingent von 1000 Personen pro Monat soll aus humanitären Gründen einreisen dürfen. Hinzu können Härtefälle kommen. Schleswig-Holstein hatte dafür plädiert, das Vorhaben zu stoppen und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Das Land konnte für diesen Vorstoß aber nicht die nötige Mehrheit erreichen - obwohl auch aus anderen Bundesländern Kritik an der Regelung kam. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die nicht als politisch verfolgt gelten und auch keinen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, aber in Deutschland bleiben dürfen, weil ihnen in der Heimat »ernsthafter Schaden« droht - wie Folter, Todesstrafe oder willkürliche Gewalt in einem bewaffneten Konflikt. Sie bekommen zunächst Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die danach um je zwei Jahre verlängert werden kann.

Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hatte den Antrag ihres Bundeslandes begründet und von der psychischen Belastung der Betroffenen gesprochen, die »kaum auszumalen« sei. Die Angst um die Angehörigen sei ein Integrationshindernis. In einer Erklärung hatte sich zuvor auch CDU-Ministerpräsident Daniel Günther geäußert: »Wir haben uns im schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Wartefristen zu verkürzen und nicht auszusetzen.« Hingegen sprach der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) von einem wichtigen Schritt für mehr Zuwanderungsbegrenzung. Die Kapazitäten seien begrenzt.

Klaus Lederer nannte die weitere Aussetzung der Familienzusammenführung falsch. Das Verhalten der SPD sei eine »parteitaktische Ergebenheitsadresse an eine kommende Bundesregierung«. Gegenüber »nd« sagte er: »Ob Rot-Rot-Grün über die Stadt hinaus Hoffnung machen kann, wird sich daran entscheiden, ob die SPD eine eigenständige Politik auch im Bundesrat befördert oder sich in die bedingungslose Loyalität zur Großen Koalition begibt.« Mit Agenturen

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