Akkon-Hochschule Berlin: Motiv Rassismus bleibt ungeprüft

Die Akkon-Hochschule und ein ehemaliger Professor legen Kündigungsstreit bei

Gegen eine Abfindung von 58 000 Euro willigte Kenan Engin, Professor für Soziale Arbeit an der Akkon-Hochschule, in die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ein.
Gegen eine Abfindung von 58 000 Euro willigte Kenan Engin, Professor für Soziale Arbeit an der Akkon-Hochschule, in die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ein.

Vor dem Berliner Arbeitsgericht haben die Akkon-Hochschule und ein ehemaliger Professor einen Vergleich geschlossen. Die Hochschule hatte ihrem Beschäftigten Kenan Engin insgesamt siebenmal gekündigt. Engin, der Soziale Arbeit lehrte, habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und wiederholt gegen die Prüfungsordnung verstoßen, argumentierte die Leitung. Er selbst hielt die Kündigungen für haltlos, sah darin eine unrechtmäßige Maßregelung seines Einsatzes gegen Diskriminierung an der Hochschule. Studierende mit Migrationshintergrund hatten dem Professor zuvor von Ungleichbehandlungen berichtet.

Mit dem am Mittwoch geschlossenen Vergleich enden alle mit der Sache verbundenen Verfahren. Engin erhält dafür eine Abfindungszahlung von 58 000 Euro brutto. Lange rangen die Parteien um Formulierungen. Vor allem die Hochschulleitung wollte nicht, dass über die strittigen Vorgänge noch weiter berichtet wird. Ob die Hochschule, wie Engin erklärte, mit den Kündigungen auf seine Hinweise auf mögliches diskriminierendes Verhalten des Prüfungsamtes reagierte, wird damit juristisch nicht weiter verfolgt.

Die Leitung der Hochschule bestritt stets einen solchen Zusammenhang. Sie berief sich unter anderem auf E-Mails, die Engin unbefugt weitergeleitet habe. »Der unfassbar aufgebauschte Diskriminierungssachverhalt hat hier nichts zu suchen«, sagte der Rechtsanwalt der Hochschule. Der gehe aus den eingereichten Dokumenten auch nicht hervor. Die Hochschule trete Diskriminierung entgegen, Engin aber würde Kritik an seiner Person auf seine Herkunft beziehen.

Daran, dass am Mittwoch ein Vergleich zustande gekommen ist, dürfte der vorsitzende Richter seinen Anteil haben. Er ließ von Beginn an kein gutes Haar an der Prozessführung der beiden Parteien und kritisierte vor allem die Arbeit der beiden Rechtsanwälte: »Nichts von dem, was sie dargestellt haben, trägt einen Inhalt.«

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Er fand in den 390 Seiten, die Engin und sein Anwalt eingereicht hatten, weder hinreichende Belege dafür, dass Studierende an der Akkon-Hochschule diskriminiert würden. »Wir können uns nicht von Gefühlen leiten lassen«, sagte er mit Blick auf die angeführten Aussagen der Studierenden. Noch befand der Richter als ausreichend begründet, dass die Kündigung in Engins Positionierung gegen die angebliche Diskriminierung ihre Ursache hatte. Daran änderte auch der Einwand von Engings Anwalt nichts, wonach die Kündigung nicht nur durch tatsächliche Diskriminierung unwirksam sei, sondern auch schon bei dem Verdacht.

Der Hochschule hingegen warf der Richter vor, dass den 190 Seiten an E-Mails, die sie zur Begründung der Kündigung eingereicht hatte, kein sensibler Informationsgehalt zu entnehmen sei. Beide Anwälte seien ihrer Darlegungs- und Beweispflicht nicht gerecht geworden. Der Richter stellte aufgrund der Fülle an Material ein Ende des Rechtsstreits erst für 2028 in Aussicht, mit einem Ergebnis, das beide Seiten nicht zufrieden stellen würde. Der medial aufgeladene und aggressiv geführte Rechtsstreit werde seiner tatsächlich geringeren Bedeutung nicht gerecht, so der Richter.

An der Akkon-Hochschule werden Humanwissenschaften gelehrt, dazu gehören medizinische, pflegerische und pädagogische Studiengänge, aber auch internationale Katastrophenhilfe. Die von der Johanniter-Unfall-Hilfe getragene Bildungseinrichtung hat 1300 Studienplätze.

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