Weil er öffentlich sichtbar ein Tattoo trug, das das KZ-Auschwitz darstellte, war ein Neonazi zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er war gegen das Urteil in Berufung gegangen.
Offener Brief: Mastbetrieb am Ort des ehemaligen KZ Lety darf nicht bestehen bleiben / Tschechischer Minister für Menschenrechte sieht Interessenkonflikt
Geschichtstafeln mit Parolen beschmiert: »Die Täter haben unsere gesamte Aufklärungsarbeit kaputt gemacht« / Rechtsradikale hatten Gedenken zum Tag der Befreiung ausspioniert